Häufige Fragen
Sie finden Ihre Antwort hier nicht? Schreiben Sie uns. Wir beantworten Ihre Frage passend zu Ihrer Situation.
So arbeiten wir
Muss ich in die Türkei kommen?
In den meisten Fällen nicht. Die nötige Befugnis erhalten wir über eine Vollmacht, die Sie beim türkischen Konsulat in dem Land erteilen, in dem Sie leben. Die seltenen Fälle, in denen Ihre persönliche Anwesenheit nötig ist, etwa zur Identitätsfeststellung, nennen wir Ihnen im ersten Gespräch.
In welchen Sprachen arbeiten Sie?
Auf Türkisch, Deutsch, Englisch und Französisch. Sind Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, lassen wir sie von einem beeidigten Übersetzer übersetzen.
Wie erfahre ich, wie es um meine Akte steht?
Für jede Akte ist eine Person verantwortlich. Bei jedem wichtigen Schritt erhalten Sie eine kurze Nachricht per WhatsApp oder E-Mail. Und Sie können uns jederzeit schreiben.
Sind Sie eine Anwaltskanzlei?
AREF ist ein Beratungs- und Begleitungsunternehmen. Angelegenheiten, die eine Klage oder eine Vertretung vor Gericht erfordern, werden von unseren Partneranwälten geführt. Die Begleitung Ihrer Akte und die Kommunikation mit Ihnen liegen bei uns.
Honorar und Dauer
Wie wird das Honorar festgelegt?
Nach dem Umfang der Sache. Nach dem Erstgespräch senden wir Ihnen ein schriftliches Angebot. Amtliche Kosten wie Gebühren, Notar und Übersetzung werden gesondert und mit Beleg ausgewiesen. Ohne Ihre Zustimmung beginnen wir nicht.
Wie lange dauert eine Angelegenheit?
Das hängt vom Thema und von der Auslastung der Behörde ab. Eine Apostille ist in wenigen Tagen erledigt, ein Anerkennungsverfahren vor Gericht kann dagegen Monate dauern. Die voraussichtliche Dauer steht in Ihrem Fahrplan.
Themen
Gilt ein im Ausland erteilter Erbnachweis in der Türkei?
Nicht unmittelbar. Das gilt für den deutschen Erbschein ebenso wie für Erbnachweise aus anderen Ländern: Je nach Vorgang muss das Dokument mit einer Apostille versehen, beeidigt übersetzt und in der Türkei anerkannt werden, oder es muss dort zusätzlich ein Mirasçılık belgesi (türkischer Erbschein / veraset ilamı) beantragt werden. Welcher Weg schneller ist, entscheiden wir anhand Ihrer Akte.
Zählen meine Arbeitsjahre im Ausland für die Rente in der Türkei?
Über die Yurt dışı hizmet borçlanması (Einkauf von Auslandsdienstzeiten) können diese Jahre ganz oder teilweise Ihren türkischen Versicherungszeiten hinzugerechnet werden. Dafür ist ein Betrag zu zahlen; wir berechnen, wie hoch er ist und was er Ihnen bringt.
Ich habe die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes angenommen. Darf ich in der Türkei Eigentum besitzen?
Ja. Wer von Geburt an türkischer Staatsbürger war und die Staatsangehörigkeit mit Genehmigung aufgegeben hat, behält mit der Mavi Kart (Blaue Karte) viele Rechte, etwa den Erwerb von Eigentum und das Erbrecht. Wichtig ist, dass Ihre Registereinträge aktuell sind.
Ich bin im Ausland geschieden, gelte in der Türkei aber noch als verheiratet. Was muss ich tun?
Das Scheidungsurteil muss in der Türkei anerkannt und ins Personenstandsregister eingetragen werden. Je nach Art der Entscheidung geschieht das auf dem Verwaltungsweg oder durch ein Gerichtsverfahren. Welcher Weg für Sie infrage kommt, sagen wir Ihnen nach Prüfung des Urteils.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schildern Sie uns Ihre Situation, und wir antworten Ihnen persönlich.